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   Steuerberatung und -deklaration 
                                                                                                                      
  Steuererklärungen sind Pflicht. In der Steuerberatung gilt es, hieraus
  eine Kür zu machen, den Gestaltungsspielraum zu nutzen und den
  steuerlichen Rechtsschutz zu gewährleisten, beispielsweise mit:

      - Steuervorschau und Steuergestaltungsberatung
      - Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuß-Rechnung
      - Gewinnermittlung durch Handels- und Steuerbilanz
   
      - Einkommensteuererklärung und Körperschaftssteuererklärung
      - Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung
      - Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung
      - sonstige Steuererklärungen und Beantragungen

      - Vertretung bei Betriebsprüfung - Rechtsbehelfsverfahren
      - Prozessführung vor Finanzgericht und Bundesfinanzhof
      - Unterstützung im Bußgeld- und Steuerstrafverfahren
      - Gutachterliche Stellungnahme zu steuerlichen Einzelfragen
      
... Gestaltungsrahmen nutzen und Rechtsschutz gewährleisten


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