Steuererklärungen sind Pflicht. In der Steuerberatung gilt es, hieraus eine Kür zu machen, den Gestaltungsspielraum zu nutzen und den steuerlichen Rechtsschutz zu gewährleisten, beispielsweise mit:
- Steuervorschau und Steuergestaltungsberatung - Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuß-Rechnung - Gewinnermittlung durch Handels- und Steuerbilanz
- Einkommensteuererklärung und Körperschaftssteuererklärung - Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung - Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung - sonstige Steuererklärungen und Beantragungen
- Vertretung bei Betriebsprüfung - Rechtsbehelfsverfahren - Prozessführung vor Finanzgericht und Bundesfinanzhof - Unterstützung im Bußgeld- und Steuerstrafverfahren - Gutachterliche Stellungnahme zu steuerlichen Einzelfragen
... Gestaltungsrahmen nutzen und Rechtsschutz gewährleisten